
Wobei ich Ihnen helfe
Zwei Themen machen den größten Teil meiner Erbrechtsmandate aus: der Pflichtteil und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Pflichtteil geltend machen
Sie sind enterbt oder übergangen worden? Als Kind, Ehegatte oder Elternteil steht Ihnen häufig ein Pflichtteil zu. Ich kläre den Nachlass auf, berechne Ihren Anspruch und setze ihn gegen die Erben durch.
Pflichtteil abwehren
Sie sind Erbe und sollen zahlen. Ich prüfe, ob die geforderte Summe stimmt: Welche Bewertung liegt zugrunde, welche Nachlassverbindlichkeiten sind abzuziehen, welche Schenkungen zählen wirklich mit.
Erbengemeinschaft auseinandersetzen
Mehrere Erben, oft eine Immobilie, kein Konsens. Ich kläre, was zum Nachlass gehört, verhandle eine tragfähige Teilung und vertrete Sie, falls nötig, bei der Auseinandersetzung.
Testament und Erbfolge prüfen
Ich prüfe, ob das Testament wirksam ist und wer danach tatsächlich erbt. Dabei kläre ich Form, Testierfähigkeit und Auslegung und vertrete Sie im Verfahren um den Erbschein.
Ich bin Alexander von Bodelschwingh, Rechtsanwalt in Köln-Widdersdorf, zugelassen seit März 2003. Den Fachanwaltslehrgang Erbrecht habe ich 2008 in Bonn abgeschlossen. Den Titel Fachanwalt führe ich nicht.
Ich arbeite allein. Sie sprechen also mit dem Anwalt, der Ihre Akte danach auch bearbeitet.
Die meisten Mandate laufen bei mir über Telefon und E-Mail. Etliche meiner Mandanten habe ich nie persönlich gesehen. Wenn Sie lieber herkommen: Die Kanzlei liegt in Köln-Widdersdorf, vor dem Haus und in den Nebenstraßen finden Sie Parkplätze.
Bei größeren Erbauseinandersetzungen fahre ich auch raus. Für eine Erbengemeinschaft war ich schon bis Bad Nauheim unterwegs.
Typische Fallkonstellationen
Zwei Wege, die Sie im Erbrecht am häufigsten erwarten. Vereinfacht dargestellt.
Pflichtteil
Erbengemeinschaft
Der Ablauf ist vereinfacht dargestellt und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
So arbeiten wir zusammen
Sie bekommen eine klare Einordnung, eine ehrliche Einschätzung Ihrer Aussichten und eine konsequente Vertretung.
01
Anfrage
Sie schildern mir Ihren Fall über das Formular oder am Telefon.
02
Einschätzung
Ich sage Ihnen, was rechtlich geht, was es kostet und ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
03
Vertretung
Ich übernehme den Schriftverkehr mit der Gegenseite und vertrete Sie vor Gericht.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Wert des Nachlasses am Todestag ab und davon, welche Schenkungen noch mitzählen.



